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Bitte beachten Sie folgende Hinweise

Ausfüllen von Steuerformularen, (Foto: picture-alliance / ZB)

Eine elektronische Übermittlung von Steuererklärungen in Form von ausgefüllten PDF-Dateien per E-Mail an Ihre Steuerverwaltung ist unabhängig vom Vorliegen einer qualifizierten elektronischen Signatur nach den Regelungen der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) nicht zulässig. Zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen dient das Verfahren ELSTER.

Bitte beachten Sie bei der Verwendung der hier bereitgestellten Vordrucke folgende Grundsätze, die auch im BMF-Schreiben vom 27.12.1999 (BStBl 1999 Teil I Seite 1049) und im BMF-Schreiben vom 03. 07.2001 (BStBl 2001 Teil I Seite 418) erläutert werden. Auszug der wichtigsten Bestimmungen:

  • Drucken Sie bitte alle Seiten eines Vordruck-Dokuments aus,
  • auch bei mehrfarbigen Vordrucken genügt ein Schwarz-Weiß-Ausdruck,
  • sofern es sich um mehrseitige Vordrucke handelt, drucken Sie diese bitte beidseitig aus,
  • die Seitenfolge muss mit dem amtlichen Vordruck übereinstimmen,
  • ihr Ausdruck muss über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren haltbar sein,
  • soweit die Seiten eines vierseitigen Hauptvordrucks der Steuererklärung auf zwei getrennte Blätter gedruckt wurden, sind diese dem amtlichen Vordruck entsprechend miteinander zu verbinden (z. B. durch Zusammenkleben).
Letzte Aktualisierung: 06.08.2008