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Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
Die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung werden Ihnen in zwei Versionen zum Download angeboten: zum Ausdrucken und zum Ausfüllen am PC (eine Speicherung der eingegebenen Daten ist mit dem Adobe Reader nicht möglich. Sie können das ausgefüllte Formular nur ausdrucken).
Alle Formulare für Ihre Steuererklärung finden Sie auch auf der Internetseite https://www.formulare-bfinv.de/.
Formulare zum Ausfüllen am PC
- Fragebogen (inklusive Ausfüllhilfe) zur steuerlichen Erfassung eines Einzelunternehmens bzw. einer Beteiligung an einer Personengesellschaft
- Fragebogen (inklusive Ausfüllhilfe) zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Personengesellschaft/ -gemeinschaft
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Zusatzblatt für Arbeitsgemeinschaften
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Gründung einer Kapitalgesellschaft
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Gründung einer Körperschafts nach ausländischem Recht
- Einlageblatt zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Gründung einer Kapitalgesellschaft oder einer nach ausländischem Recht gegründeten Körperschaft
- Einlageblatt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht (Übersicht Arbeitnehmer)
- Einlageblatt Gründung nach ausländischem Recht / Bauausführung, Montage
Formulare zum Ausdrucken
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Zusatzblatt für Arbeitsgemeinschaften
- Ergänzende Angaben zur steuerlichen Erfassung eines Unternehmens (Hinweis: Diesen Fragebogen bitte stets bei der Neuanmeldung eines Unternehmens mit einsenden.)
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Zusatzblatt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von polnischen Einzelunternehmen - Formularz podatkowej rejestracji polskich przedsiêbiorstw jednoosobowych
Hinweise zum Lastschrifteinzugsverfahren
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
Ihre Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist freiwillig und kostenlos. Sie erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Finanzamt. Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch eine kurze schriftliche Mitteilung widerrufen werden. Sie ist somit völlig risikolos.
Für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren brauchen Sie nur die Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren herunterladen und vollständig ausgefüllt an Ihr zuständiges Finanzamt rechtzeitig einzureichen, so dass sie spätestens am Fälligkeitstag beim Finanzamt vorliegt. Vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich. Das Finanzamt veranlasst dann künftig fristgerecht die Abbuchung der entsprechenden Beträge durch die zuständige Zentralfinanzkasse.
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmeerklärung nur für eine bestimmte Steuernummer gilt. Wer mehrere Steuernummern hat, muss daher ggf. auch mehrere Teilnahmeerklärungen abgeben.
Erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden die überzahlten Beträge von Amts wegen zurückerstattet.

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