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Broschüren und Informationsmaterial

Broschüren

Hinweise zum Downloaden und Bestellen der Publikationen

Viele interessante und hilfreiche Informationen zu verschiedenen Steuerarten erhalten Sie in den Broschüren, die das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg und das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichen.

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In der 12./13. Kalenderwoche zieht das Ministerium der Finanzen um. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn sich die Übersendung Ihrer Broschüre ein wenig verzögert.

Broschüren des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg

Titel der Broschüre Vereine und SteuernNeues Fenster: Bild vergrößern
Vereine und Steuern

8. überarbeitete Auflage 2009,
Rechtsstand: April 2009,
208 Seiten

Vereine und Stiftungen sind ein wesentlicher Träger unseres gesellschaftlichen Lebens. Diese Broschüre soll Ihnen für Ihre ehrenamtliche Arbeit als einfacher steuerlicher Wegweiser dienen. Die meisten steuerlichen Vergünstigungen für Vereine setzen voraus, dass der Verein gemeinnützig ist. Hier werden die Bedeutung und Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit praxisgerecht dargestellt. Außerdem wird auf steuerliche Begünstigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge und weiteren Steuerbefreiungen eingegangen.  Auszüge aus wichtigen Gesetzen und Vorschriften sind am Ende abgedruckt.

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Titel der Broschüre Ich mache mich selbstständigNeues Fenster: Bild vergrößern
Ich mache mich selbstständig!

Steuerlicher Wegweiser für Unternehmensgründer

7. überarbeitete Auflage 2010,
Rechtsstand Dezember 2009,
148 Seiten

Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist ohne Kenntnis der wirtschaftlichen, finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen nur schwer zu erreichen. Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen hilfreiche steuerrechtliche Tipps zu den Fragen: Was sollten Sie bei den Vorüberlegungen zur Unternehmensgründung beachten? Wer führt Beratungen durch? Welche Rechtsformen kommen für Ihr Unternehmen in Betracht? Im Anhang sind wichtige Anträge und hilfreiche Adressen abgedruckt.

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Titel der Broschüre Steuertipps zur Erbschaft- und SchenkungsteuerNeues Fenster: Bild vergrößern
Steuertipps zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

2. unveränderte Auflage 2006, Rechtsstand: Juni 2004, 40 Seiten

Die gesetzlichen Regelungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sind relativ unbekannt. Diese Broschüre soll Ihnen helfen, sich einen Überblick über das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu verschaffen und Ihre konkreten Fragen zu beantworten. Erbschaften und Schenkungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ein Blick in die Broschüre macht aber schnell deutlich, dass insbesondere bei Erbschaften und Schenkungen im Familienkreis wegen der hohen Freibeträge meist keine Steuern anfallen.

Download der Broschüre "Steuertipps zur Erbschaft- und Schenkungsteuer" als PDF-Datei (Größe: 440 KB)
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Titelseite des Faltblattes "ELSTER: Einfach. Sicher. Schnell."Neues Fenster: Bild vergrößern
ELSTER: Einfach. Sicher. Schnell. Alles, was Sie über die elektronische Steuererklärung wissen müssen

4. überarbeitete Auflage - Februar 2010, 10 Seiten

Über sieben Millionen Bürgerinnen und Bürger haben bundesweit 2008 ihre Einkommensteuererklärung elektronisch beim Finanzamt eingereicht. ELSTER - die elektronische Steuererklärung - ist kostenlos, bequem, schnell und sicher. Das sind gute Gründe, von der herkömmlichen Papierform auf die elektronische Steuererklärung umzusteigen. Dieses Faltblatt gibt Ihnen einen Überblick über ELSTER.

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Faltblatt Steuertipps zur AbgeltungsteuerNeues Fenster: Bild vergrößern
Steuertipps zur Abgeltungsteuer

Dezember 2008, 8 Seiten

Am 1. Januar 2009 tritt die neue Abgeltungsteuer in Kraft. Dadurch wird die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen grundlegend verändert. Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dieses Faltblatt gibt einen ersten Überblick über die wesentlichen Regelungen der neuen Abgeltungsteuer.

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Titelsteite des Faltblattes "Steuertipps zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen"Neues Fenster: Bild vergrößern
Steuertipps zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen

April 2009, 10 Seiten

Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen können seit Anfang 2009 noch besser steuerlich geltend gemacht werden. Privathaushalte können 20 Prozent der Kosten für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von der Steuerlast abziehen. Bisher galt eine Obergrenze von 600 Euro, zum 1. Januar 2009 wurde diese auf 1.200 Euro verdoppelt. Die Regelungen für eine angestellte Haushälterin oder für den Pflegedienst eines Angehörigen wurden zum Jahresbeginn wesentlich einfacher gestaltet. Auch hier können Steuerzahler nun 20 Prozent der Kosten von der Steuer abziehen. Hier liegt der Höchstbetrag sogar bei 4.000 Euro pro Jahr. Wer einen Minijobber zu Hause beschäftigt, beispielsweise eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis, kann ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen und so bis zu 510 Euro sparen.

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Faltblatt Steuertipps zu Handwerksleistungen in privaten HaushaltenNeues Fenster: Bild vergrößern
Steuertipps zu Handwerkerleistungen in privaten Haushalten

Februar 2007, 8 Seiten

Private Haushalte erhalten seit dem 1. Januar 2006 eine Steuerermäßigung auf handwerkliche Leistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-maßnahmen: bis zu 600 Euro pro Jahr. Grundlage ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Die steuerliche Förderung umfasst dabei allein die Arbeitskosten, d. h. die Aufwendungen für den Arbeitslohn der Handwerksleistung und den hierauf entfallenden Anteil der Mehrwertsteuer. Pri-vathaushalte können Arbeitskosten bis zu 3.000 Euro pro Jahr beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen und erhalten dann 20 Prozent Steuerermäßigung.

Gilt nur noch für den Veranlagungszeitraum 2008.

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Titel des Faltblatts "Renten und Steuern - Informationen zum Alterseinkünftegesetz"Neues Fenster: Bild vergrößern
Renten und Steuern
Informationen zum Alterseinkünftegesetz

Februar 2010, 10 Seiten

Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Es regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Künftig werden Alterseinkünfte nachgelagert besteuert. Das heißt: Altersvorsorgeaufwendungen mindern in der Erwerbsphase die Steuerbelastung. Werden die darauf beruhenden Leistungen im Alter ausgezahlt, müssen diese abzüglich der geltenden Freibeträge in der Auszahlungsphase besteuert werden.

Die neuen Regelungen wirken sich erstmals bei der Steuererklärung im Jahr 2006 aus. In diesem Zusammenhang gibt es viele Fragen: Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und muss ich eine Steuererklärung abgeben?

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Titelseite des Faltblatts "Steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern"Neues Fenster: Bild vergrößern
Steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern

Mai 2007, 6 Seiten

Der Bund und die Länder haben mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes steuerliche Anreize für den nachträglichen Einbau von umweltfreundlichen Rußpartikelfi ltern in Diesel-Pkw geschaffen. Für den nachträglichen Filtereinbau gibt es einen einmaligen Steuernachlass bei der Kfz-Steuer von 330 Euro. Wer auf den Filter verzichtet, muss vom 1. April 2007 an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Die Änderung ist am 1. April 2007 in Kraft getreten.

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Informationshefte der obersten Finanzbehörden der Länder

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Lohnsteuer 2010

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler
Juli 2009, 32 Seiten

Die Lohnsteuer soll möglichst einfach erhoben werden. Eine Reihe von Frei- und Pauschalbeträgen werden daher bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, ohne dass Sie einen Extra-Antrag stellen müssen. Was Sie aber bei der Lohnsteuer selber tun müssen, wird Ihnen in diesem Informationsheft erläutert. Es hilft Ihnen, Ihre Steuerfragen leichter zu lösen.

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Titel des Informationsheftes "Lohnsteuer 2009"Neues Fenster: Bild vergrößern
Lohnsteuer 2009

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler
Juli 2008, 32 Seiten

Die Lohnsteuer soll möglichst einfach erhoben werden. Eine Reihe von Frei- und Pauschalbeträgen werden daher bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, ohne dass Sie einen Extra-Antrag stellen müssen. Was Sie aber bei der Lohnsteuer selber tun müssen, wird Ihnen in diesem Informationsheft erläutert. Es hilft Ihnen, Ihre Steuerfragen leichter zu lösen.

Download des Informationsheftes "Lohnsteuer 2009" als PDF-Datei (Größe: 220 KB)

Broschüren des Bundesministerium der Finanzen

Titel der Broschüre Das AlterseinkünftegesetzNeues Fenster: Bild vergrößern
Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt

Juni 2005, 28 Seiten

Aufwendungen zur Altersvorsorge werden künftig zunehmend steuerfrei gestellt; lange Übergangsfristen sorgen gleichzeitig für einen schonenden Übergang zur vollen Besteuerung der Rente. Diese Broschüre informiert Erwerbstätige und Rentner umfassend über die Neuregelungen, die mit dem Alterseinkünftegesetz seit dem 1. Januar 2005 wirksam sind.

Download der Broschüre "Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt" als PDF-Datei (PDF 645 KB)
Titel der Broschüre ELSTER für Arbeitgeber und UnternehmenNeues Fenster: Bild vergrößern
ELSTER für Arbeitgeber und Unternehmen

ELSTER - ELektronische STeuerERklärung am PC
März 2004 , 6 Seiten

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) vom 15. Dezember 2003 werden Arbeitgeber und Unternehmer zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen und von bestimmten Steueranmeldungen verpflichtet. Die für die Übermittlung notwendigen Schnittstellen stellt die Finanzverwaltung mit dem Programm ELSTER unentgeltlich zur Verfügung.

Download der Broschüre "ELSTER für Arbeitgeber und Unternehmen" als PDF-Datei (Größe: 93 KB)
Titel Die papierlose SteuererklärungNeues Fenster: Bild vergrößern
Die papierlose Steuererklärung - einfach schneller - einfach ELSTER

März 2008, 6 Seiten

Das Faltblatt enthält Informationen zur Registrierung für die papierlose Steuererklärung.

Download des Faltblattes "Die papierlose Steuererklärung" als PDF-Datei (PDF 1536 KB)
Titel ELSTER-AuthentifizierungNeues Fenster: Bild vergrößern
ELSTER-Authentifizierung das „andere sichere Verfahren“

Zur rechtsgültigen elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen zugelassen
März 2008, 6 Seiten

Mit 100 Millionen Transaktionen jährlich, davon ca. 66 Mio. im ersten Quartal hat sich ELSTER als erfolgreichstes eGovernment-Projekt der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern etabliert. Das Faltblatt informiert über die Authentifizierung zur elektronischen Steuererklärung, mit der die papierlose Steuererklärung möglich ist.

Download des Faltblattes "ELSTER-Authentifizierung" als PDF-Datei (PDF 2121 KB)
Titelbild der Broschüre Vorsorgen und Steuern sparenNeues Fenster: Bild vergrößern
Vorsorgen und Steuern sparen


Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge

Juli 2005, 46 Seiten

Download der Broschüre "Vorsorgen und Steuern sparen" als PDF-Datei  (PDF 2093 KB)