Informationen zur neuen Steuer-Identifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt beginnend ab 1. August 2008 bis voraussichtlich Ende 2008 jeder in Deutschland gemeldeten Person schriftlich ihre persönliche steuerliche Identifikationsnummer mit. Die neue Nummer wird die bisher für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer ersetzen.
Warum wird die neue Steuer-Identifikationsnummer eingeführt?
Mit den bisherigen Steuernummern sind Steuerpflichtige nicht eindeutig identifizierbar. So macht schon eine andere Schreibweise des Namens - zum Beispiel Ulrich statt Ullrich - eine eindeutige Identifikation unmöglich.
Das soll sich mit der neuen Steuer-Identifikationsnummer („Steuer-ID") ändern. Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren eine 11-stellige Identifikationsnummer. Die Nummer wird jeden Steuerpflichtigen ein Leben lang begleiten. Sie bleibt also auch nach Umzügen oder bei Namensänderungen erhalten.
Mit dieser neuen Identifikationsnummer ist die Steuerverwaltung in der Lage, Steuerdaten bundesweit genau einer Person zuordnen zu können. Das ist die Voraussetzung dafür, Serviceleistungen der Steuerverwaltung - wie etwa die Bereitstellung einer vorausgefüllten elektronischen Steuererklärung - überhaupt möglich zu machen. So wird für Sie das Ausfüllen der Steuererklärung in Zukunft noch leichter.
Bürokratie wird abgebaut, Anträge und Steuererklärungen können schneller bearbeitet, Leistungsmissbrauch sowie Steuerbetrug dagegen wirksamer bekämpft werden. Die bundeseinheitliche Steuer-ID leistet so auch einen Beitrag für mehr Transparenz und Steuergerechtigkeit.
Wann erhalte ich meine Steuer-ID?
Das Bundeszentralamt für Steuern informiert seit Anfang August 2008 jede in Deutschland gemeldete Person schriftlich über die Zuteilung der persönlichen Steuer-ID. Das wird bis zum 31. Dezember 2008 dauern. Immerhin müssen über 80 Millionen Briefe an alle Einwohner Deutschlands verschickt werden.
Für die Bürger, die in den nächsten Monaten noch keine Steuer-ID erhalten haben, ist der Kontakt zum Finanzamt über die bisherige Steuernummer weiterhin möglich. In den Vordrucken für die Einkommensteuererklärung sind Eingabefelder für die bisherige Steuernummer und die neue Steuer-ID vorgesehen.
Was mache ich, wenn ich im Mitteilungsschreiben Fehler entdecke?
Die im Mitteilungsschreiben aufgeführten Daten basieren ausschließlich auf den bei den Meldebehörden vorhandenen Daten. Sollten Sie Fehler in den gespeicherten Daten entdecken, dann wenden Sie sich bitte an die im Mitteilungsschreiben unter „RÜCKSENDEADRESSE" angeführte Behörde.
Dies ist im Regelfall die für Sie zuständige Meldebehörde. Korrekturen der Daten werden dort veranlasst und dem Bundeszentralamt für Steuer elektronisch mitgeteilt.
Ab wann und für welche Steuerarten kann ich meine Steuer-ID verwenden?
Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen und wird die bisherige Steuernummer ersetzen. Sie können die Steuer-ID ab sofort verwenden. Die Steuerverwaltung bittet aber darum, für eine Übergangszeit bei Erklärungen und Mitteilungen zusätzlich zur Steuer-ID die bisherige Steuernummer mit anzugeben. Die Umstellung im Finanzamt wird damit erleichtert.
Die Steuer-ID ist nur bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden. Für weitere Steuerarten (z.B. Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer) verwenden Sie bitte weiterhin ausschließlich die bisherige Steuernummer.
Wie verhalte ich mich bei Zahlungen an das Finanzamt?
Verwenden Sie bitte bei Zahlungen auf Einkommensteuerschulden vorläufig weiterhin Ihre bisherige Steuernummer. Den vom Finanzamt übersandten Überweisungsträger mit der herkömmlichen Steuernummer können Sie also ohne Änderungen weiter verwenden. Bei Online-Überweisungen sollen Bürger die Angaben zum Verwendungszweck übernehmen.
Dürfen auch andere Behörden die Steuer-ID benutzen?
Die Steuer-ID unterliegt einer strengen Zweckbindung: Sie ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt und dient allein der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Sollten Sie zum Beispiel eine Leibrente beziehen, so wird der Rentenversicherungsträger die Steuer-ID für die Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung an das Finanzamt verwenden.
Ich habe noch Fragen - an wen kann ich mich wenden?
Allgemeine Informationen zur Steuer-ID erhalten Sie im Internet unter www.identifikationsmerkmal.de.
Weiterführende Fragen zur Identifikationsnummer beantwortet Ihnen gerne das steuerliche Info-Center des Bundeszentralamtes für Steuern unter der Telefonnummer 01805 / 43 78 38 37 (0,14 EUR/min - Kosten aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich.) - Mo bis Do von 8.00 bis 18.00 Uhr, Fr von 8.00 bis 16.00 Uhr. Die persönliche Steuer-ID wird allerdings nicht telefonisch bekannt gegeben.

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